Jederzeit für Sie da
030 - 74 75 43 76

Was tun im Trauerfall

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst das Personal die Ausstellung des Leichenschauscheins (Todesbescheinigung).
Wenden Sie sich nachdem Sie vom Todesfall erfahren haben direkt an uns: Telefon 030 - 74 75 43 76.

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte einen Arzt - wenn möglich den Hausarzt.
Dieser stellt dann den Leichenschauschein (Todesbescheinigung) aus. Halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Treten Sie parallel mit uns in Verbindung. Wir sind Tag und Nacht für Sie unter der Telefonnummer 030 - 74 75 43 76 erreichbar und helfen Ihnen bei Fragen direkt weiter.

Welche Dokumente werden benötigt

Im Trauerfall benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente zur Beurkundung des Sterbefalls:
· unabhängig vom Familienstand: Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
· bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
· bei Verheirateten: Heiratsurkunde
· bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
· bei Verwitweten: Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners

Für verschiedene weitere Abmeldungen zusätzlich:
· Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte bzw. Versichertennummer und Name der Krankenkasse
· Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherungen
· Mitgliedsbücher von Verbänden, Vereinen und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
· Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
· Bestattungs-Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
· Grabstellennachweis (wenn vorhanden)

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, besorgen wir diese gerne für Sie.

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